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Zahlung
Lieferzeiten
Liefergebiete

Lieferung und Lieferkosten

Selbstabholung

Die Selbstabholung ist zu den Öffnungszeiten des Ladenlokals selbstverständlich versandkostenfrei möglich.

Lieferkosten

Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb des Liefergebiets bis zur 2. Etage (wenn kein transportfähiger Aufzug vorhanden ist).

Bestellwert Versandkosten
unter 50 €1 9,95 € zzgl. Treppengeld
ab 50 €1 0,00 € zzgl. Treppengeld

1 Der Bestellwert wird exklusive Pfand berechnet.

Treppengeld

Zuzüglich zu den o.g. Versandkosten berechnen wir für die Lieferung von Kisten und Fässer2 über die Treppen und das Treppenhaus abhängig von der Lieferetage ein Treppengeld.

Lieferetage Treppengeld
ohne Treppennutzung3 0,00 € (i.d.R. im Erdgeschoss oder bei nutzbarem Aufzug)
Keller 0,75 € pro Kiste/Fass2
1. Etage 1,00 € pro Kiste/Fass2
2. Etage 2,00 € pro Kiste/Fass2
 

2 Bei den entsprechenden Produkten wird der Gebindetyp Kiste bzw. Fass in der Produktbeschreibung ausgewiesen.

3 Gilt bis zu 5 Treppenstufen unmittelbar vor und nach Betreten des Gebäudes.


Lieferbedingungen (siehe AGB)

Zahlung und Kosten der Zahlungsmethoden

Wir akzeptieren grundsätzlich folgende Zahlungsarten:

Barzahlung (bei Lieferung/Übergabe): Die Zahlung erfolgt bei Lieferung/Abholung in bar. Bei Leergutrückgabe wird der entsprechende Betrag angerechnet bzw. ausgezahlt.

EC-Kartenzahlung (bei Lieferung/Übergabe): Bei jeder Anlieferung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag abzüglich des zurückgegebenen Leergutes mit Ihrer EC-Karte, Visa- oder Mastercard einer deutschen Bank zu zahlen. Durch die Eingabe ihrer persönlichen Geheimzahl (PIN=Personal Identification Number) wird der Zahlungsvorgang legitimiert. Das mobile Terminal unseres Fahrers baut eine Verbindung zum Netzbetreiber auf, der bei der entsprechenden Autorisierungszentrale der zuständigen Bank den Betrag anfragt und die (verschlüsselt mit übermittelte) PIN überprüfen lässt. Sofern die Karte weder gesperrt und das Kontoguthaben oder Verfügungsrahmen die Zahlung zulassen wird ein OK an das mobile Terminal zurückgesandt. Daraufhin erfolgt die Mitteilung „Zahlung erfolgt“, welche uns die Zahlung von Ihrem Konto garantiert. Dieser Service ist für sie kostenlos und mit keinem Aufpreis unsererseits verbunden.

SEPA-Lastschrifteinzug (für Unternehmer): Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, d.h. Sie ermächtigen uns Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen und weisen Ihre Bank an es einzulösen.

Die Kontobelastung erfolgt unmittelbar vor Lieferbeginn. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie informieren (sog. Vorabinformation/Prenotification). Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf 1 Tag verkürzt.

Rechnung (für Unternehmer) Sie zahlen ganz einfach und bequem per Rechnung und überweisen den Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung. Bitte senden Sie uns zur Freischaltung für den Kauf auf Rechnung einen unterschriebenen Briefbogen per E-Mail an die info@banach-getraenke.de, per Fax an 0201/6142021 oder per Post an Banach Getränke Team, Buchhaltung, Alte Bottroper Str. 54, 45356 Essen.

Lieferzeiten

Unser Team aus erfahrenen Mitarbeitern in Festanstellung garantiert erstklassigen Service von der Bestellung bis zur Lieferung. In der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08:00-17:00 Uhr sind unsere freundlichen Auslieferungsfahrer in Essen und Umgebung für Sie unterwegs. Erhalten wir Ihre Bestellung bis 13:00 Uhr, so liefern wir in der Regel gleich am nächsten Liefertag. Um ein gewünschtes Zeitfenster (08:00-17:00 Uhr, 09:00-13:00 Uhr oder 13:00-17:00 Uhr) zu reservieren, können Sie im Bestellvorgang unter Punkt 3 (Prüfen und Bestellen) ein Wunsch-Lieferdatum mit Uhrzeit auswählen. Die Lieferfähigkeit der bestellten Artikel ist abhängig von Verfügbarkeit und Auslastung unserer Fahrzeuge. Bei Terminänderungen wenden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail unter info@banach-getraenke.de an uns. 

Liefergebiete

Wir sind Ihr Getränkelieferant für:

ESSEN: 

Altendorf, Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Bedingrade, Bergeborbeck, Bergerhausen, Bochold, Borbeck-Mitte, Bredeney, Burgaltendorf, Byfang, Dellwig, Fischlaken, Freisenbruch, Frillendorf, Frintrop, Frohnhausen, Fulerum, Gerschede, Haarzopf, Heidhausen, Heisingen, Holsterhausen, Horst, Huttrop, Innenstadt, Karnap, Katernberg, Kettwig, Kray, Kupferdreh, Leithe, Margarethenhöhe, Nordviertel, Ostviertel, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schönebeck, Schonnebeck, Schuir, Stadtkern, Stadtwald, Steele, Stoppenberg, Südostviertel, Südviertel, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen, Vogelheim, Werden, Westviertel

45127, 45128, 45130, 45133, 45134, 45136, 45138, 45139, 45141, 45143, 45144, 45145, 45147, 45149, 45219, 45239, 45257, 45259, 45276, 45277, 45279, 45289, 45307, 45309, 45326, 45327, 45329, 45355, 45356, 45357, 45359.

MÜLHEIM AN DER RUHR:

Broich, Dümpten, Eppinghofen, Heimaterde, Heißen, Heißen-Fulerum, Holthausen, Mellinghofen, Menden/Ickten, Mitte, Mitte-Ost, Raadt, Saarn, Saarn/Mintard, Saarn/Selbeck, Speldorf, Styrum, Winkhausen

45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479, 45481.

OBERHAUSEN:

Alsfeld, Alstaden-Ost, Alstaden-West, Altstadt-Mitte, Altstadt-Süd, Bermensfeld, Borbeck,Buschhausen, Dümpten, Eisenheim, Heide, Holten, Klosterhardt-Nord, Klosterhardt-Süd, Königshardt, Lirich-Nord,Lirich-Süd, Marienkirche, Neue Mitte, Osterfeld-Ost, Osterfeld-West, Schlad, Schmachtendorf, Schwarze Heide, Stadtmitte, Sterkrade-Mitte, Sterkrade-Nord, Styrum, Tackenberg

46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149.

BOTTROP:

Batenbrock, Boy, Ebel, Eigen, Ekel, Feldhausen, Fuhlenbrock, Grafenwald, Hardinghausen, Holthausen, Kirchhellen Mitte, Kirchhellen, Lehmkuhle, Overhagen, Stadtmitte, Süd, Vonderort, Welheim, Welheimer Mark

46236, 46238, 46240, 46242, 46244.

GLADBECK:

Alt-Rentfort, Butendorf, Brauck, Ellinghorst, Kirchhellen Mitte-Ost, Mitte-West, Rentfort-Nord, Rosenhügel, Schultendorf, Zweckel

45964, 45966, 45968

GELSENKIRCHEN:

Altstadt, Beckhausen, Buer, Erle, Feldmark, Hassel, Heßler, Horst, Neustadt, Rotthausen, Schalke, Schalke-Nord, Scholven

45879, 45881, 45883, 45884, 45891, 45894, 45896, 45899

Getränke auf Kommission:

Kommissionslieferungen für Festveranstaltungen nach Absprache .